Anwaltsvollmacht unserer Kanzlei in Iserlohn
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Vertreten wir Sie als Anwalt vor Gericht, benötigen wir eine Anwaltsvollmacht von Ihnen. Denn: In Ihrem Auftrag nehmen wir unter anderem Kontakt zum Anwalt der Gegenseite auf, holen rechtliche Einkünfte ein und nehmen Stellung zu Sachverhalten. Dies dürfen wir nur mit Ihrer Einwilligung tun. Mit der Vollmacht sind wir befugt, Sie zu vertreten und in Ihrem Namen zu handeln.
Auf dieser Seite haben wir eine Vollmacht-Vorlage zum Ausdrucken bereitgestellt.
Haben Sie Fragen zu Thema Vollmacht für den Anwalt oder möchten Sie einen Termin für eine ausführliche Erstberatung vereinbaren? Dann rufen Sie uns an, schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Ob Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht oder Medizinrecht – wir sind der Rechtsbeistand Ihres Vertrauens.