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Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Iserlohn – Beratung und Vertretung vor Gericht 

Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung im Straßenverkehrsrecht.

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, der Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt ist?

Ihnen droht der Entzug der Fahrerlaubnis?

Sie haben Punkte in Flensburg kassiert, sehen sich jedoch ungerecht behandelt?

Dann brauchen Sie unbedingt einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht! Herr Rechtsanwalt Gerd G. Schönfelder – Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein – berät Sie umfassend und vertritt Sie vor Gericht.

Wann sollten Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten?

Die häufigsten Gründe, aus denen unsere Mandanten sich an uns wenden, sind Verkehrsunfälle, Bußgeldbescheide, zum Beispiel wegen eines Blitzers, Punkte im Fahreignungsregister, Rotlichtverstöße, Fahrverbot, eine angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Verkehrsunfall? Schalten Sie Herrn Rechtsanwalt Gerd G. Schönfelder ein!

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Gerd G. Schönfelder ist die zivilrechtliche Abwicklung von Verkehrsunfällen.

Als Beteiligter eines Verkehrsunfalls steht Ihnen gegebenenfalls Schadenersatz zu. Hierbei kann sich anwaltlicher Rat schnell bezahlt machen, denn viele Geschädigte wissen oft gar nicht, welche Schadenpositionen ihnen zustehen und den gegnerischen Versicherungen ist daran gelegen, möglichst wenig zu zahlen. So sind beispielsweise nach einem Verkehrsunfall zu Schaden gekommene Güter innerhalb des Fahrzeuges zu ersetzen. Dazu gehören unter anderem Arbeitskleidung und Brillen. Welche Ansprüche geltend gemacht werden können, ist im Einzelfall zu prüfen.

Während reine Sachschäden im Regelfall relativ überschaubar bleiben, können Personenschäden schnell kritisch werden. Mitunter kann es hier zu langfristigen Schäden und beruflichen Einschränkungen für die betreffenden Personen kommen, sodass am Ende beachtliche Schmerzensgelder drohen.

Auf der anderen Seite rät Herr Rechtsanwalt Schönfelder auch Unfallverursachern dringend, sich nach einem Verkehrsunfall an einen Anwalt zu wenden. In Bußgeld- oder Strafverfahren verteidigt er Sie umfassend und kompetent. Bei der Verhängung eines Fahrverbotes oder bei der Entziehung der Fahrerlaubnis ist die anwaltliche Hilfe zur Vermeidung von schweren Nachteilen dringend zu empfehlen.

Selbst ein Geschwindigkeitsverstoß hat oft die Verhängung eines Fahrverbotes zur Folge. In diesem Bereich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Schönfelder ebenfalls zur Seite.

Bußgeldbescheid prüfen lassen

Viele Fahrer wissen nicht, dass Bußgeldbescheide oft fehlerhaft sind. Lassen Sie diesen daher auf jeden Fall von Herrn Rechtsanwalt Gerd G. Schönfelder überprüfen, bevor Sie die geforderte Summe zahlen. Auch bei Straftaten im Straßenverkehr, wie Fahrerflucht oder Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss, erhalten Sie einen kompetenten Rechtsbeistand.

 

Wichtiges zum Thema Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Fahrverbot ist nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gleichzusetzen. Das Fahrverbot gilt für eine Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten und wird von Strafgerichten sowie Bußgeldstellen verhängt. Im Gegensatz dazu erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Strafgerichte. Neben einer Geldbuße oder Geldstrafe kann ein Fahrverbot als zusätzliche Strafe angeordnet werden.

Für den Entzug der Fahrerlaubnis ist ausschlaggebend, dass der Fahrer für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr ungeeignet ist. Gründe können eine Straftat im Straßenverkehr, wie Fahrerflucht oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, aber auch Erkrankungen, die ein sicheres Fahren unmöglich machen, sein.

Nach Ablauf des Fahrverbots können Sie den Führerschein an der Stelle abholen, an der dieser eingezogen wurde. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle eingereicht werden.

Das Ziel unserer Anwälte ist es, die Dauer des Fahrverbots oder des Entzugs der Fahrerlaubnis so kurz wie möglich zu halten oder sogar zu verhindern.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Kanzlei!

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