Rechtsanwältin bei Scheidung in Iserlohn – erfahren und kompetent
Vom Trennungsjahr bis hin zum nachehelichen Unterhalt umfassend beraten und vertreten.
Eine Scheidung ist eine emotionale Ausnahmesituation für alle Beteiligten. Neben der Ernüchterung über die verlorene Liebe und Lebensgemeinschaft sind viele organisatorische Verpflichtungen äußerst belastend. Wenden Sie sich, sobald Sie sich für eine Trennung oder Scheidung entschieden haben, an unsere Kanzlei in Iserlohn. Frau Sabine Jochheim, Fachanwältin für Familienrecht, bietet eine umfassende juristische Beratung sowie die Vertretung vor Gericht, falls nötig.
Zeitlicher Rahmen einer Scheidung – Ihre Rechtsanwältin informiert
Wollen ein Ehegatte oder beide Parteien sich scheiden lassen, müssen sie zunächst ein Jahr lang getrennt leben (Trennungsjahr). Anschließend kann die Scheidung erfolgen, sofern beide ehemaligen Partner einwilligen. Eine Partei kann die Scheidung ablehnen, wenn die Tatsachen gegen eine endgültige Trennung sprechen. Dies können eine fehlende räumliche Trennung oder eine Versöhnung sein.
Leben beide Partner bereits seit drei Jahren nicht mehr zusammen, erkennt das Gesetz die Ehe als endgültig gescheitert an und sieht eine Scheidung vor, auch wenn eine Partei nicht einwilligt. Liegt ein Härtefall, wie etwa Gewalttätigkeit vor, kann eine Scheidung vorzeitig durchgeführt werden.
Welche Papiere sind nötig?
Diese Dokumente müssen Sie beim Familiengericht einreichen: anwaltliche Vollmacht für den Scheidungsantrag, Ehevertrag, Kopie des Familienstammbuchs oder Heiratsurkunde, Kopie der Geburtsurkunde der Kinder, Personalausweis, Formulare für den Versorgungsausgleich, im Falle des Antrags auf Verfahrenskostenhilfe Nachweise über persönliche Finanzen, beglaubigte Kopie der notariellen Scheidungsfolgevereinbarung, wenn vorhanden.
Wer zahlt den Rechtsanwalt bei einer Scheidung?
Jede Partei zahlt ihren Scheidungsanwalt selbst und übernimmt die Hälfte der Gerichtskosten.
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